»Zu dieser Zeit sah ich Gepeinigte vor ihren Peinigern stehn«

… vor 50 Jahren begann der Auschwitz-Prozess

Am 20. Dezember 1963 wurde im Plenarsaal des Frankfurter Römers die bis dato größte und längste bundesdeutsche Gerichtsverhandlung über die Verbrechen in den nationalsozialistischen Konzentrations- und Vernichtungslagern eröffnet. Vor Gericht standen 22 ehemalige Angehörige der Lagermannschaft, die zwischen 1941 und 1945 im KZ Auschwitz gearbeitet hatten. Der ranghöchste Angeklagte und letzte Kommandant des Lagers Richard Baer war unmittelbar vor Beginn des Prozesses verstorben; gegen viele andere Personen wurde gar nicht erst Anklage erhoben – nicht zuletzt, weil fast alle Verbrechen aus der Zeit des Nationalsozialismus, wie etwa Totschlag, bereits als verjährt galten.

Ein Mann in Anzug und Krawatte an einem Schreibtisch

Hans Hofmeyer
© Schindler‐Foto‐Report

Da die bundesdeutsche Gesetzgebung die juristische Grundlage der alliierten Nachkriegsprozesse nicht in bundesdeutsches Recht überführt hatte, musste sich das Verfahren in Frankfurt am Main – ebenso wie die darauf folgenden NS-Prozesse – auf das Reichsstrafgesetzbuch aus dem Jahr 1871 berufen. Dies hatte zur Folge, dass sich die Anklage auf Mord und Beihilfe zum Mord beschränkte und das Gericht unter Leitung des Vorsitzenden Richters Hans Hofmeyer abschließend beurteilen musste, ob die Angeklagten persönlich an Mordtaten beteiligt waren und damit gegen geltendes Recht verstoßen hatten.  weiterlesen