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Reichsbürgergesetz


Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1935, Teil 1: Reichsbürgergesetz vom 15. September 1935

Am 15. September 1935 wird in Deutschland das Reichsbürgergesetz verabschiedet. Paragraph 2, Absatz 1 lautet: »Reichsbürger ist nur der Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes, der durch sein Verhalten beweist, daß er gewillt ist, in Treue dem Deutschen Volk und Reich zu dienen.«

Mit diesem Gesetz machen die Nationalsozialisten Juden zu Staatsbürgern ohne politische Rechte.