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Logo der Ausstellung »Heimat und Exil. Emigration der deutschen Juden nach 1933« im Jüdischen Museum Berlin

RECEPISSE


Ausschnitt aus dem Récépissé von Hedwig Roeder

Jeder Flüchtling, der sich länger als zwei Monate in Frankreich aufhalten möchte, ist verpflichtet, spätestens acht Tage nach der Einreise bei der zuständigen Polizeibehörde einen Ausweis zu beantragen (carte d´identité).

Die befristete Empfangsbestätigung (récépissé) des Antrags kommt einer provisorischen Aufenthaltsgenehmigung gleich. Begehrt ist die »Carte d´identité travailleur industriel«, ohne die niemand beschäftigt werden darf.