Stiftungsgesetz
Am 16. August 2001 hat der 14. Deutsche Bundestag das Gesetz zur Errichtung einer »Stiftung Jüdisches Museum Berlin« verabschiedet. Damit wurde das Jüdische Museum Berlin zu einer bundeseigenen Stiftung des öffentlichen Rechts. Die Stiftung dient dem Zweck, jüdisches Leben in Berlin und in Deutschland zu erforschen und darzustellen sowie einen Ort der Begegnung zu schaffen. Auch die vom jüdischen Leben in Deutschland ausgehenden Einflüsse auf das europäische und außereuropäische Ausland gehören zu den Themen der Stiftungsarbeit. Im Stiftungsgesetz sind unter anderem die Zusammensetzung des Stiftungsrates und seine Aufgaben festgeschrieben.
Quelle: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 43, ausgegeben zu Bonn am 22. August 2001
