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Unbedenklichkeitsbescheinigung


Unbedenklichkeitsbescheinigung für Wilhelm Bornstein, 1939. Wortlaut des Schreibens: »Gegen Ihre Ausreise ins Ausland sowie gegen die Ausfuhr von Umzugsgut bestehen hier in steuerlicher Hinsicht keine Bedenken. Diese Erklärung gilt nicht auch für das Aufgabengebiet des Finanzamts; sie ist widerruflich und wird am 9.8.1939 ungültig.«

Wie alle, die gezwungen sind, Deutschland zu verlassen, benötigt auch Willy Bornstein für seine Auswanderung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. »Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen« dienen dem Nachweis, dass alle steuerlichen Abgaben geleistet wurden. Sie müssen der Pass-Stelle zur Beantragung eines gültigen Reisepasses sowie der Devisenstelle zur Beantragung der Mitnahme von Vermögen und Umzugsgut vorgelegt werden.

Willy Bornstein gelingt die Flucht nicht. Das Schiff, auf dem er Deutschland verlässt, wird zurückgeschickt. Er wird 1942 in Auschwitz ermordet.