Der Anfang vom Ende des deutschen Judentums

1933

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Montag,
4. Dezember 1933

Ausschluss von Fritz Dispeker aus dem Deutschen Anwaltsverein

Zu den zahlreichen »gleichgeschalteten« Verbänden und Vereinen, die 1933 den Ausschluss von jüdischen Mitgliedern ausdrücklich festschrieben, gehörte auch der Deutsche Anwaltsverein, der seit dem 30. September eine entsprechende neue Satzung hatte. In Berufung darauf wurde der Rechtsanwalt Fritz Dispeker (1895–1986) per Einschreiben am 4. Dezember 1933 mit sofortiger Wirkung aus dem Verein ausgeschlossen. Als Begründung hieß es, Mitglieder des Vereins könnten »nur Rechtsanwälte deutschen (arischen) Blutes sein und bleiben«. Für Fritz Dispeker, der gemeinsam mit seinem Vater Siegfried in München eine eigene Kanzlei führte, bedeutete dieses Schreiben eine weitere Demütigung und gleichzeitig eine Bedrohung seiner beruflichen Existenz.

Bereits im April 1933 hatten die Nationalsozialisten das »Gesetz zur Zulassung zur Rechtsanwaltschaft« erlassen, das alle Anwälte jüdischer Herkunft zu einer Neubeantragung ihrer Arbeitserlaubnis zwang. Lediglich diejenigen, die entweder ihre Zulassung bereits vor 1914 erhalten hatten oder Frontkämpfer im Ersten Weltkrieg gewesen waren, durften zunächst weiterhin als Anwälte arbeiten.

Zwar traf diese Ausnahmeregelung auf den Frontsoldaten Fritz Dispeker zu, so dass er seinen Beruf weiterhin ausüben konnte. Die Zahl seiner Klienten sank jedoch ab 1933 stetig und so sah er sich schließlich 1936 gezwungen, seine Kanzlei aufzugeben.

1938 gelang es Fritz Dispeker, nach Großbritannien zu emigrieren, wo er bis zu seiner Pensionierung in einer Elektrofirma als Sekretär arbeitete. In seinen eigentlichen Beruf als Anwalt konnte er nie zurückkehren.

Lea Weik

Kategorie(n): Frontsoldaten | Juristen | München | Vereine
Ausschluss von Fritz Dispeker aus dem Deutschen Anwaltsverein, Einschreiben des Reichsfachgruppenleiters, Berlin, 4. Dezember 1933
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