Kontingentflüchtlinge/russischsprachige Einwander*innen
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Von 1991 bis 2005 konnten Jüdinnen*Juden und deren Angehörige bzw. Menschen mit jüdischen Vorfahr*innen aus der Sowjetunion und deren Nachfolgestaaten als sogenannte Kontingentflüchtlinge nach Deutschland übersiedeln.