Der Anfang vom Ende des deutschen Judentums

1933

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Montag,
17. Juli 1933

Brief von Hans Brakebusch an seinen Kollegen Rudolf Rülf

Als sich Hans Brakebusch (1884–1949) am 17. Juli 1933 mit diesem Brief an seinen jüdischen Kollegen Rudolf Rülf (1890–1968) wandte, war er bereits seit mehr als zwei Jahren Mitglied der NSDAP. Woher sich die beiden Zahnärzte kannten, ist nicht überliefert. Ihr Verhältnis scheint ein rein berufliches gewesen zu sein: Rülf hatte 1919 in Wolfenbüttel seine eigene Zahnarztpraxis eröffnet, während Brakebusch seit Anfang der 1920er Jahre im rund 15 Kilometer entfernten Braunschweig praktizierte.

Auf dem Briefpapier des Reichsverbands der Zahnärzte informierte Hans Brakebusch über eine wenige Tage zuvor stattgefundene Sitzung der Kassenärztlichen Vereinigung des Freistaates Braunschweig. Bei diesem Treffen war unter Berufung auf die »Verordnung über die Tätigkeit von Zahnärzten und Zahntechnikern bei den Krankenkassen« vom 2. Juni – von Brakebusch kurz »Ariergesetz« genannt – »festgestellt« worden, dass Rülf aufgrund seiner »nichtarischen Abstammung« die Kassenzulassung zu entziehen sei.

Brakebusch wusste, dass dies die Existenzgrundlage seines Kollegen zerstören würde. Bemerkenswerterweise wollte er nicht abwarten, bis die Kassenvereinigung Rülf in Kenntnis setzte. Bis dahin würde womöglich kostbare Zeit verstreichen, um Vorkehrungen zu treffen, etwaige Papiere zu beschaffen, die notwendig waren, um Widerspruch einlegen zu können. Brakebusch entschied sich deshalb, dem »geehrten Herrn Kollegen« Interna aus der kassenärztlichen Sitzung mitzuteilen und ihm Gelegenheit zu geben, »sich im Rahmen des Möglichen gegen materiellen Schaden zu schützen«. Brakebusch war als Parteimitglied vermutlich ein überzeugter Nationalsozialist, dennoch stellte er hier seine Kollegialität unter Beweis.

Tatsächlich hatte Rudolf Rülf bereits von der Kassenärztlichen Vereinigung die Mitteilung über den Entzug seiner Zulassung erhalten. In den folgenden Wochen bemühte er sich vergeblich darum, diesen Beschluss rückgängig zu machen.

Jörg Waßmer

Kategorie(n): Ärzte | Berufsverbot
Brief von Hans Brakebusch an seinen Zahnarztkollegen Rudolf Rülf, Braunschweig, 17. Juli 1933
Schenkung von Alfred Rülf
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