Maschinenschriftlicher Brief.

„Entschiedene Abwehr und harte Sühne“

Die finanzielle Bestrafung der jüdischen Bevölkerung nach dem 9. November 1938

Am 13. Dezember 1938 erhält Helene Gumpert Post vom Finanz­amt ihrer Heimat­stadt Parchim. In knappen Worten wird mitgeteilt, dass sie zur Zahlung von 2.800 RM verpflichtet ist, die sie in vier Teil­beträgen unter dem Stich­wort „Juden­vermögens­abgabe“ an das Amt zu zahlen habe. Die erste Rate ist schon zwei Tage später – am 15. Dezember – fällig.

Zu diesem Zeit­punkt ist Helene Gumpert 84 Jahre alt, sie hatte mit ihrem ver­storbenen Mann Gustav vier Kinder groß gezogen. Ihre Familie ist seit mindestens 1804 in Parchim ansässig und hatte durch einen florierenden Tuch­handel nebst Fabrikation den Ruhm der Stadt weit über die Grenzen Mecklen­burgs hinaus­getragen. Nach Gustav Gumperts Tod im Jahr 1930 hatten seine Söhne Leo und Rudolph Gumpert die Geschäfte bis nach Hamburg aus­geweitet. Doch dieser Glanz ist längst verblasst. Die Tuch­fabrik war „arisiert“ worden, die Brüder Gumpert in einen quälenden Rechts­streit mit den Käufern verstrickt. Während der besonders wütenden Aus­schreitungen des November­pogroms in Parchim war Rudolph Gumpert verhaftet und im Zucht­haus Alt-Strelitz inhaftiert, sein Bruder Leo ins KZ Sachsen­hausen verschleppt worden. Helene Gumpert steht vor den Trümmern ihres Lebens.

Die November­pogrome als Auftakt fiskalischer Aus­plünderung

Die Pogrome vom November 1938 stellten in jeder Hinsicht eine Zäsur im Leben der deutschen Juden*­Jüdinnen dar. Die erbarmungs­lose Gewalt gegen Leib und Leben, die Zer­störung wirtschaft­licher Existenzen und religiöser Stätten innerhalb kurzer Zeit markierten vorläufig den traurigen Höhe­punkt jahre­langer Aus­grenzung und Ent­rechtung. Eine Atem­pause gab es nach dem 9. November für die Betroffenen nicht – in kurzer Folge wurden umfang­reiche Gesetze und Ver­ordnungen erlassen, die den in Deutschland verbliebenen Juden*­Jüdinnen die Existenz­grundlage vollkommen entziehen sollten.

Brief mit Finanzamt-Briefkopf, maschinenschriftlich, Durchschlag mit handschriftlichen Ergänzungen

Brief des Finanz­amtes Parchim an Helene Gumpert; Jüdisches Museum Berlin, Inv.-Nr. 2005/4/28, Schenkung der Familie Benjamin

Schon am 12. November trafen sich unter der Leitung von Hermann Göring Vertreter der an der „Juden­politik“ beteiligten staat­lichen Stellen. Am Ende der Konferenz stand nach kontroverser Diskussion die „Verordnung über die Sühne­leistung der Juden deutscher Staats­angehörigkeit“. Zwei Tage später wurde die nur zwei Paragraphen umfassende Ver­ordnung im Reichs­gesetzblatt veröffentlicht und erhielt damit ihre gesetzliche Gültig­keit. Der Wortlaut ist knapp:

„Die feindliche Haltung des Juden­tums gegenüber dem deutschen Volk und Reich, die auch vor feigen Mord­taten nicht zurück­schreckt, erfordert entschiedene Abwehr und harte Sühne.“

Nach Lesart der Gesetz­geber konnte die Sühne­leistung nur durch Geld erfolgen – 1.000.000.000 Reichs­mark musste die Gesamt­heit der deutschen Juden*­Jüdinnen aufbringen und an das Reich abführen. Das Reichs­ministerium der Finanzen sollte in Kürze Bestimmungen zur Umsetzung der Abgabe­leistung erlassen.

Akuter Geld­bedarf des Staates

Pläne für Sonder­steuern, die ausschließlich Juden*­Jüdinnen treffen sollten, existierten seit langem, waren aber aus verschiedenen Gründen bislang nicht zur Aus­führung gelangt. Doch im Herbst 1938 traf die günstige politische Gelegen­heit – das Attentat auf Legations­sekretär Ernst vom Rath als perfekter Vorwand – auf eine verschärfte Not­lage der Staats­finanzen. Mit der Kontribution sollte also weniger die Schuld eines Einzelnen durch die Gesamt­heit finanziell abgetragen werden, sondern viel­mehr sollte sie den akuten Geld­bedarf des Reichs­haushaltes im Zusammen­hang mit der Rüstungs­finanzierung decken helfen. (Es ist kein Zufall, dass es Göring war, der als Beauftragter für den Vierjahres­plan die Verordnung unterzeichnete. Innerhalb von vier Jahren sollte das Deutsche Reich wirtschaftlich und militärisch kriegs­fähig sein).

Seite aus dem Reichsgesetzblatt Teil 1 1938

Verordnung über eine Sühne­leistung der Juden deutscher Staats­angehörigkeit, 12.11.1938, RGBl. I 1938, S. 1579

Pläne für Sonder­steuern, die ausschließlich Juden*­Jüdinnen treffen sollten, existierten seit langem.

Durch­führung der „Juden­vermögens­abgabe“

Die Frage, wie die Milliarde aufgebracht werden sollte, wurde mit der Durchführungs­verordnung vom 21. November 1938 beantwortet. Juden*­Jüdinnen deutscher Staats­angehörigkeit sowie staaten­lose Juden*­Jüdinnen mit einem Vermögen von mehr als 5.000 RM sollten 20 Prozent davon an ihr örtliches Finanz­amt abführen. Für die Zahlung waren vier Raten im Abstand von zwei bzw. drei Monaten vorgesehen. Die erste Zahlung war am 15. Dezember 1938 fällig. Sollte der Betrag durch diese Zahlungen nicht zustande kommen, behielt sich die Verwaltung die Einziehung einer fünften Rate vor.

Schon Anfang Dezember verschickten die Finanz­ämter die ersten Bescheide zur Juden­vermögens­abgabe an die betroffenen Haus­halte. Als Berechnungs­grundlage nahmen die Finanz­ämter den Stand des Vermögens im Jahr 1938 her. Es war gar nicht mehr nötig, dafür Vermögens­erklärungen abzu­fordern. Schon im April desselben Jahres hatte die „Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden“ alle Juden*­Jüdinnen gezwungen, ihre Vermögens­verhältnisse gegenüber den Finanz­behörden offen­zulegen.

Diese vom Reichs­wirtschaftsministerium ausgehende Ver­ordnung hatte zunächst wohl zum Ziel, einen Überblick und damit die Kontrolle über das verbliebene Wirtschafts­kapital zu erlangen. Nach Aus­wertung der Verzeichnisse ging das Ministerium von einem Kapital von rund 5 Milliarden Reichs­mark aus, das für die deutsche Wirtschaft verfüg­bar gemacht – also enteignet – werden konnte.

Die Steuer­pflichtigen hatten keine Einspruchs­möglichkeit. In einigen Fällen wurden die Bescheide berichtigt, wenn sich die Vermögen zwischen April und November 1938 signifikant ver­kleinert hatten. Im Verlauf des Jahres 1939 zeichnete sich ab, dass die geforderte Summe nur durch die Abgabe einer weiteren fünf­prozentigen Rate erreicht werden konnte. Da die Wenigsten noch über aus­reichende Mittel verfügten, wurde diese Rate zwar vielfach gestundet, erlassen wurde sie jedoch nicht.

Ausschnitt aus einem maschinenschriftlichen Brief vom 14.12.1938

Brief von Leo Gumpert an Familien­angehörige; Jüdisches Museum Berlin, Inv.-Nr. 2005/4/262, Schenkung der Familie Benjamin

„Wir mussten gestern noch stundenlang zur Finanzbank, wo wir nun auch die I. Rate der Sühneschuld erledigt haben. Hoffentlich! Es war eine schreckliche Arbeit, denn es kamen gestern wieder neue Bestimmungen, die einem den Kopf noch wieder mehr erschweren.“

Über eine Milliarde Reichs­mark plus „Arisierung“ von Unternehmen

Die angestrebte Geld­summe von einer Milliarde Reichs­mark wurde letzt­endlich übertroffen. Die Finanz­ämter verschickten ihre Zahlungs­aufforderungen sogar an bereits im Aus­land lebende Emigrant*­innen. Da der Staat seine Hand längst auf die zurück­gebliebenen Vermögens­werte gelegt hatte und sie sich auf Sperr­konten befanden, war für die meisten eine Zahlung unaus­weichlich.

Insgesamt mussten die deutschen Juden*­Jüdinnen bis zum Ende des Jahres 1939 25 Prozent ihres Vermögens dem Staat über­lassen. Gleichzeitig sanken die Ein­kommen gegen Null, war doch zeit­gleich mit dem Beschluss über die Sühne­leistung auch das „Gesetz zur Aus­schaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschafts­leben“ erlassen worden, das die „Arisierung“ jüdischer Unter­nehmen zum Abschluss brachte und Juden*­Jüdinnen mit Wirkung zum Jahres­ende faktisch jede wirtschaft­liche Betätigung unter­sagte. Die prekäre finanzielle Lage ließ für viele die Flucht aus Deutschland in weite Ferne rücken, wenn sie nicht sogar gänzlich ver­hindert wurde.

Das Nach­spiel ...

Nach dem Krieg konnten Juden*­Jüdinnen in der Bundes­republik Deutschland finanzielle Ent­schädigung beantragen, auch wegen der Vermögens­verluste infolge der „Juden­vermögens­abgabe“. Wichtig dabei war, der Entschädigungs­behörde Unter­lagen als Beweis vorzulegen. Die Bescheide vom Finanz­amt von 1938/39 bekamen nun plötzlich eine weitere Bedeutung: Sie bezeugten die staatlich organisierte Aus­plünderung.

Für Helene Gumpert gab es jedoch keine Wieder­gut­machungs­zahlungen mehr. Sie starb 1941 völlig verarmt in Parchim. Zuvor musste sie noch erleben, wie das Haus ihrer Familie in ein sogenanntes „Juden­haus“ verwandelt wurde, aus dem die letzten Parchimer Juden*­Jüdinnen nach und nach in den Tod deportiert wurden.

Ulrike Neuwirth, Archiv

Bescheid-Vordruck, handschriftlich ausgefüllt

Bescheid über die Juden­vermögens­abgabe für den in Paris lebenden Richard Polack; Jüdisches Museum Berlin, Inv.-Nr. 2013/395/77, Schenkung von Orah Young

Zitierempfehlung:

Ulrike Neuwirth (2018), „Entschiedene Abwehr und harte Sühne“. Die finanzielle Bestrafung der jüdischen Bevölkerung nach dem 9. November 1938.
URL: www.jmberlin.de/node/5971

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